Bildquelle/n: www.pixelio.de, Patrick Komanns, eigene Fotografien
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den Markt in unserer Region.
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am Immobilienmarkt zusammen, ob Verkauf oder Vermietung, wir sind für Sie
da.
Wir laden Sie ein gemeinsam mit uns Ihre Wünsche rund um die Immobilie zu
erfüllen.
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5.0 Zimmer
ca. 140.00 m² Wohnfläche (zzgl. ca. 38 m² Nutzfläche
im Keller)
Gepflegter Bungalow mit Garage am Tannenbusch
Bezaubernder, kleiner Garten mit Gartenhaus und Teich
Sackgasse / Angenehme Nachbarschaft
340.000 EURO Kaufpreis
Ein großes Haus sucht eine neue Familie
5.0 Zimmer
ca. 157.00 m² Wohnfläche
ca. 60.00 m² Nutzfläche
Schöner Garten
Grevenbroich-Kapellen
299.000 EUR Kaufpreis
Aktuelles
Dichtheitsprüfung - Wohin geht die Reise?
Der Streit um die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle in NRW geht weiter. Die rot-grüne Minderheitsregierung und die Opposition kamen im Landtag nicht auf einen gemeinsamen Nenner.
Nach wie vor ist unklar, wie es in Nordrhein-Westfalen mit der umstrittenen Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen weitergeht. Sowohl die rot-grüne Landesregierung als auch die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP hatten Gesetzentwürfe vorgelegt. Hierüber hat der Landtag am 26.1.2012 debattiert. Die Beratungen wurden in die Ausschüsse verwiesen. Beiden Entwürfen ist gemeinsam, dass die derzeitige Regelung, dass Grundstückseigentümer ihre Abwasserkanäle verbindlich bis Ende 2015 prüfen lassen müssen, aufgehoben werden soll. Der Entwurf von CDU und FDP sieht vor, die Pflicht zur Kanaluntersuchung ohne konkreten Anlass ganz abzuschaffen. Der rot-grüne Entwurf sieht vor, Einzelheiten wie Fristen und Methoden der Zustandsprüfung in einer Rechtsverordnung zu regeln. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat am 24.1.2012 den Entwurf einer solchen Verordnung vorgelegt. Danach soll beim Neubau von Abwasserleitungen stets eine Prüfung erforderlich sein. Für bestehende Leitungen soll die Zahl der Wohneinheiten das entscheidende Kriterium sein. Bei Gebäuden mit bis zu 2 Wohneinheiten sieht der Entwurf zwei Varianten vor:
a) Prüfung bis Ende 2023 oder
b) Prüfung nur, wenn Gefahren erkennbar sind.
Für Gebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten soll die Frist für die erste Prüfung von Ende 2015 auf Ende 2020 verlängert werden. Für Gebäude in Wasserschutzgebieten sollen abweichende Regeln gelten.
Verbände: Mehrfamilienhäuser nicht benachteiligen
Der Mieterbund NRW und der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW) wenden sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Pläne der Landesregierung, die Prüfpflicht von der Anzahl der Wohneinheiten abhängig zu machen. Hierdurch würden die Mieter in Mehrfamilienhäusern benachteiligt. Beide Verbände sprechen sich für eine anlassbezogene Prüfungspflicht für alle Kanäle aus.
Quelle: Haufe Immobilien - http://www.haufe.de/immobilien/index_html