§ 1 Maklervertrag
Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw.
mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung
von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer
oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von Pöller Immobilien
angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten
zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
§ 2 Maklercourtage
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so sind nachfolgende
Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig:
1. Bei Abschluss eines Kaufvertrages: 3,57 (inkl. Mwst.) der notariell beurkundeten
Kaufpreissumme
2. Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages: 2,38 (inkl. Mwst.) Monatsmieten
der vertraglich vereinbarten Nettomiete
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund
unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag
zustande gekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem
nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss
kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden
und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird
oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision
ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich
zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklercourtage ist unmittelbar im
Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages fällig.
§ 3 Notarielle Beurkundung/ Abschluss eines Mietvertrages/ Pachtvertrages
Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-,
Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge.
Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtage-anspruch
durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.
§ 4 Vorkenntnis
Ist dem Empfänger eines Exposés das von uns nachgewiesene Objekt
bereits bekannt, hat er dies der Firma Pöller Immobilien innerhalb von
5 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises
zu dokumentieren. Maßgeblich zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels.
Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das
Objekt als unbekannt.
§ 5 Doppeltätigkeit
Pöller Immobilien behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei
entgeltlich tätig zu werden.
§ 6 Schadenersatz
Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich
und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber
Pöller Immobilien in Höhe der vereinbarten Courtage, sofern dieser
vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten
zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.
§ 7 Haftung
Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen
Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann
deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés
und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation
dar. Die Haftung von Pöller Immobilien ist ausschließlich auf vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
§ 8 Datenschutz
Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für
die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe
an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich
ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
§ 9 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen mit der mit Pöller Immobilien geschlossenen
Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt
dies die Gültigkeit des Vertrages oder die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten
sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.
Pöller Immobilien
Peter Pöller
Friedrich-.Ebert-Str. 31
41539 Dormagen
Tel.: 02133/219731
Mobil: 0172 / 3060564
Fax: 02133/215423
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des Eigentümers gemacht. Die Firma Pöller Immobilien kann keine
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