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Househunter

Bildquelle/n: www.pixelio.de, Patrick Komanns, eigene Fotografien

 

Heimspiel – wir kennen unsere Region



Seit mehr als 15 Jahren sind wir hier als Immobilienmakler vor Ort und kennen den Markt in unserer Region.

Mit umfangreichem Service und großer Leidenschaft bringen wir die Partner am Immobilienmarkt zusammen, ob Verkauf oder Vermietung, wir sind für Sie da.

Wir laden Sie ein gemeinsam mit uns Ihre Wünsche rund um die Immobilie zu erfüllen.

Mietobjekt des Monats

Genießen Sie den Blick von der Dachloggia

3.0 Zimmer
ca. 90.00 m² Wohnfläche

In gepflegtem 2-Familienhaus
Sehr schöne Loggia
Garage, wenn gewünscht

450,00 EUR Kaltmiete

Kaufobjekt des Monats!

Seniorengerecht und Zentrumsnah

2.0 Zimmer
50.00 m² Wohnfläche

Seniorengerechtes Mehrfamilienhaus

Schöne Süd-Terrasse
Personenaufzug
108.000 EUR Kaufpreis

Renoviert!

Aktuelles

Dichtheitsprüfung - Wohin geht die Reise?

Der Streit um die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle in NRW geht weiter. Die rot-grüne Minderheitsregierung und die Opposition kamen im Landtag nicht auf einen gemeinsamen Nenner.

Nach wie vor ist unklar, wie es in Nordrhein-Westfalen mit der umstrittenen Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen weitergeht. Sowohl die rot-grüne Landesregierung als auch die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP hatten Gesetzentwürfe vorgelegt. Hierüber hat der Landtag am 26.1.2012 debattiert. Die Beratungen wurden in die Ausschüsse verwiesen. Beiden Entwürfen ist gemeinsam, dass die derzeitige Regelung, dass Grundstückseigentümer ihre Abwasserkanäle verbindlich bis Ende 2015 prüfen lassen müssen, aufgehoben werden soll. Der Entwurf von CDU und FDP sieht vor, die Pflicht zur Kanaluntersuchung ohne konkreten Anlass ganz abzuschaffen. Der rot-grüne Entwurf sieht vor, Einzelheiten wie Fristen und Methoden der Zustandsprüfung in einer Rechtsverordnung zu regeln. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat am 24.1.2012 den Entwurf einer solchen Verordnung vorgelegt. Danach soll beim Neubau von Abwasserleitungen stets eine Prüfung erforderlich sein. Für bestehende Leitungen soll die Zahl der Wohneinheiten das entscheidende Kriterium sein. Bei Gebäuden mit bis zu 2 Wohneinheiten sieht der Entwurf zwei Varianten vor:

a) Prüfung bis Ende 2023 oder
b) Prüfung nur, wenn Gefahren erkennbar sind.

Für Gebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten soll die Frist für die erste Prüfung von Ende 2015 auf Ende 2020 verlängert werden. Für Gebäude in Wasserschutzgebieten sollen abweichende Regeln gelten.

Verbände: Mehrfamilienhäuser nicht benachteiligen

Der Mieterbund NRW und der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW) wenden sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Pläne der Landesregierung, die Prüfpflicht von der Anzahl der Wohneinheiten abhängig zu machen. Hierdurch würden die Mieter in Mehrfamilienhäusern benachteiligt. Beide Verbände sprechen sich für eine anlassbezogene Prüfungspflicht für alle Kanäle aus.

Quelle: Haufe Immobilien - http://www.haufe.de/immobilien/index_html